Hinweise Beihilfe zur Grabpflege der CGPT
Beim Tod eines
Mitglieds kann unter Voraussetzung der satzungsgemäßen Beitragsentrichtung
eine Beihilfe zur Grabpflege bis zu einer Höhe von 150,00 Euro gewährt werden.
Die Beihilfe zur Grabpflege wird für Mitglieder mit Eintritt in die CGPT vor 2019 gewährt!
Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Mitgliedschaft.
Zeiten einer Mitgliedschaft in einer anderen Gewerkschaft werden gemäß § 4
anerkannt.
Der Grabpflegezuschuss beträgt danach je Mitgliedsjahr 10,00 Euro höchstens jedoch 150 €.
Der
Grabpflegezuschuss wird gegen Vorlage der Sterbeurkunde an denjenigen gezahlt,
der im Antrag als Empfangsberechtigter bezeichnet ist.
Die Beihilfe
zur Grabpflege ist formlos bei der Geschäftsstelle des LV Baden-Württemberge zu
beantragen.
Anschrift:
CGPT LV-BW
Geschäftsstelle
Gerhard
Dannenberger
Am Stehlekopf 12
79737 Herrischried
Telefon: 07764 – 91050
Fax: 07764 – 1300
eMail:
CGPT.Dannenberger@t-online.de
Dabei ist eine beglaubigte Sterbeurkunde vorzulegen. Weiter benötigen wir die
Kontoverbindung für die Überweisung der Beihilfe zur Grabpflege sowie eventuell einen
Erbfolgenachweis.
Das Sterbegeld wird von CGPT – Bund
umgehend überwiesen.
Für weitere Fragen steht Ihnen bzw. den Angehörigen ebenfalls die CGPT
des Landesverbandes Baden-Württemberg
gerne zur Verfügung.