Hinweise Beihilfe zur Grabpflege der CGPT


Beim Tod eines Mitglieds kann unter Voraussetzung der satzungsgemäßen Beitragsentrichtung
eine Beihilfe zur Grabpflege bis zu einer Höhe von 150,00 Euro gewährt werden.

Die Beihilfe zur Grabpflege wird für Mitglieder mit Eintritt in die CGPT vor 2019 gewährt!

Die Höhe richtet sich nach der Dauer der  Mitgliedschaft.
Zeiten einer Mitgliedschaft in einer anderen Gewerkschaft werden gemäß § 4 anerkannt.

Der Grabpflegezuschuss beträgt danach je Mitgliedsjahr 10,00 Euro höchstens jedoch 150 €.

Der Grabpflegezuschuss  wird gegen Vorlage der Sterbeurkunde an denjenigen gezahlt,
der im Antrag als Empfangsberechtigter bezeichnet ist.


Die Beihilfe zur Grabpflege ist formlos bei der Geschäftsstelle des LV Baden-Württemberge zu beantragen.

 

 

Anschrift:

 

 

 

            CGPT  LV-BW
            Geschäftsstelle
            Gerhard Dannenberger
            Am Stehlekopf 12
            79737 Herrischried
           
Telefon: 07764 – 91050
            Fax:       07764 – 1300
          eMail: CGPT.Dannenberger@t-online.de

Dabei ist eine beglaubigte Sterbeurkunde vorzulegen. Weiter benötigen wir die Kontoverbindung für die Überweisung der Beihilfe zur Grabpflege sowie eventuell einen Erbfolgenachweis.
Das Sterbegeld wird von CGPT – Bund umgehend überwiesen.

 

Für weitere Fragen steht Ihnen bzw. den Angehörigen ebenfalls die CGPT des Landesverbandes Baden-Württemberg
gerne zur Verfügung.