Informationen
zu
Ansprüche der Hinterbliebenen nach dem Tod
 eines Ruhestandsbeamten / einer Ruhestandsbeamtin

Witwe/Witwer:

        erhält Sterbegeld sowie Witwen-/Witwergeld

 

Kinder:

 

Verwandte der aufsteigenden Linie: Geschwister, Geschwisterkinder sowie Stiefkinder
(wenn kein/e Witwe/r, Kinder vorhanden)

 

Sonstige Personen (wenn keine der o.a. Personen vorhanden)