Ein Sterbefall - was muss ich tun?
Beim Todesfall
eines/einer Ruhestandsbeamten/-beamtin,
eines Rentners oder dessen/deren Witwe/r informieren
Sie bitte umgehend telefonisch oder schriftlich
die BAnst PT unter "www.banst-pt.de"
weitere Kontaktdaten der
BAnst PT
Anschriften finden Sie auf der letzten Bezügemitteilung (Kopf)
Sie erhalten die entsprechenden Vordrucke, die Sie baldmöglichst zusammen mit einer Sterbeurkunde zurücksenden.
Was sollten Sie noch beachten:
Informieren Sie:
Stadt- oder Gemeindeverwaltung
Bestattungsinstitut
kirchliche Einrichtungen
Krankenkasse
Versicherungen
Banken
T -Punkt (0800 33 01000)
Gewerkschaft >> CGPT -
Geschäftstelle des LV-BW
(siehe
"Beihilfe zur Grabpflege")
Informieren Sie die Rentenversicherung
Bundesversicherungsanstalt für
Angestellte
(Deutsche Rentenversicherung - Bund)
Landesversicherungsanstalt für Arbeiter (LVA)
Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP)
Landwirtschaftliche Alterskasse
sonstige Rentenversicherungsträger